Veranstaltungstechnik Schneifel

AGB








I. Allgemeines

Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die für den Vertrag allein maßgebend sind. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Schneifel Event & Elektro wirksam. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Schneifel Event & Elektro schriftlich bestätigt werden.

 

II. Lieferung / Abholung / Rückgabe

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache an den Mieter versendet wird, bzw. an den Mieter bzw. an einen von dem Mieter Beauftragten in unseren Geschäftsräumen übergeben wird oder durch uns bzw. einen durch uns Beauftragten dem Mieter übergeben wird. Holt der Mieter entgegen einer mit Schneifel Event & Elektro getroffenen Vereinbarung nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Tag die Mietsache ab, so beginnt die Mietzeit mit diesem kalendermäßig bestimmten Tag. Der Mieter trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung, Anlieferung oder Abholung. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Rückgabe hat in derselben Verpackung zu erfolgen, in der die Mietsache übergeben wird einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, etc. spätestens am Tag nach dem letzten Miettag, in den Räumen von Schneifel Event & Elektro, während unserer normalen Geschäftszeiten. Die Kosten der Rückgabe trägt der Mieter. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter den Fortlaufenden Mietpreis bis die Gerätschaften wieder in den Räumen von Schneifel Event & Elektro übergeben werden. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag, an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen von Schneifel Event & Elektro bis 15:00 Uhr eintrifft. Wird die Mietsache beschädigt oder nicht pünktlich zurückgegeben und kann hierdurch bedingt ein uns erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so haftet der Mieter für alle uns hierdurch entstehenden Kosten (Fremdanmietungen, Transportkosten, etc.), etwaige uns entstehende Einnahmeausfälle und mögliche Schadenersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat. Die Ware ist bei Empfang zu kontrollieren. Mängel und Beschädigungen sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen und Reklamationen nach Einsatz der Geräte sind grundsätzlich nichtig. Nach Rückgabe der Leihgeräte werden diese durch den Vermieter einer Sichtkontrolle unterzogen. Technische Funktionsfähigkeit kann vom Vermieter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden. Die Kontrolle des Vermieters ist bindend. 

 

III. Preise

Alle durch uns genannten oder in Preislisten bezifferten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine anderslautenden Angaben gemacht sind. Bei Lichteffekten ist ein Leuchtmittel nur im Verkaufspreis enthalten, wenn dies auch ausdrücklich vermerkt ist. Im Mietpreis sind die entsprechenden Leuchtmittel selbstverständlich enthalten. Skonto ist in der Preisstellung bereits berücksichtigt und kann nicht mehr in Abzug gebracht werden. Die Mietdauer wird in Tagen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Die Mietdauer beginnt, wenn die Ware unser Lager Verlässt und endet bei der tatsächlichen Rückgabe in unseren Räumlichkeiten.

 

IV. Garantie / Reklamation

Alle Artikel haben eine Mindestgarantie von sechs Monaten, dies gilt nicht für den Verkauf von Gebrauchtgeräten. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 3 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist Schneifel Event & Elektro von der Mängelhaftung befreit. Für die vom Benutzer verursachten Schäden wird keine Garantieleistung gewährt. Bitte prüfen Sie die Ware direkt nach Empfang auf mögliche Transportschäden und melden Sie diese unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen.

 

V. Warenumtausch /Rücksendung / Absage / Abbestellung

Rücksendungen aufgrund Nichtgefallens oder Annahmeverweigerung sind nicht in unseren Kalkulationen berücksichtigt und werden nur in Ausnamefällen akzeptiert.

Für jede Warenrücksendung zum Umtausch vergüten wir 80% des Warenwertes unter Abzug der Versandkosten. Dies gilt nicht für bereits gebrauchte Ware. Sonderbestellungen oder Artikel wie Leuchtmittel, Nebelfluid, usw., sind vom Umtausch gänzlich Ausgeschlossen. Im Falle einer Annahmeverweigerung werden 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 10,-€, zuzüglich voller Transport und Verpackungskosten. Bei Vermietungen werden bei Abbestellung, Absage oder Nichterfüllung folgende Konventionalstrafen wirksam: Bis 30 Tage 10%, bis 15 Tage 25%, ab 14 Tagen 50% und ab 24 Stunden vor Veranstaltung, Anlieferungs- oder Aufbautag 100% des vereinbarten Mietpreises.

 

VI. Vermietung incl. Personal

Bei Vermietungen incl. Personal hat der Mieter für ein angemessenes Catering für die Techniker Sorge zu tragen. Er trägt die Kosten für genügend kalte Getränke, sowie eine warme Mahlzeit pro Techniker und Tag. Bei Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden pro Techniker werden 2 warme Mahlzeiten pro Techniker zur Verfügung gestellt.

 

VII. Nutzung der Geräte

Die tägliche Wartung bis zur Rückgabe der Gegenstände geht zu Lasten des Mieters, ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel wie: (Nebelfluid, Gaffa, Zumbel, etc.). Defekte Leuchtmittel werden mit 60% des Verkaufspreises berechnet. Die Geräte müssen mit der vorgesehenen Netzspannung betrieben werden. Der Anschluss darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen. Für Schäden durch falsche Netzspannung haftet der Mieter auch dann, wenn der Schaden beim Aufbau der Geräte durch Personal von Schneifel Event & Elektro geschieht und eine fehlerhafter Stromanschluss (Anschlussdose, Anschlusskabel Unterverteilung, etc.) bereitgestellt wurde. Sollten dem Mieter oder Dritter Störungen oder etwaige Schäden durch den Ausfall der von Schneifel Event & Elektro gemieteten Gerätschaften oder Gegenständen entstehen, so übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Bei ein oder mehrtägigen außen Veranstaltungen, ist der Vertragspartner für die angemietete Technik voll verantwortlich. Er haftet vor Allem für Schäden durch Witterungseinflüsse, plötzliche Wetterveränderungen, oder durch Diebstahl. Bleiben technische Geräte, Bühnen, Zubehör, oder Sonstige Gegenstände bei Open-Air-Veranstaltungen oder Zeltfesten, über Nacht aufgebaut, ist der Vertragspartner für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Evtl. entstehende Kosten trägt der Mieter zum Neupreis.

 

VIII. Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich sind alle vom Vermieter erbrachten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Anmietung rein netto fällig. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug oder eine von uns eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder werden uns Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters ergibt oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, ist Schneifel Event & Elektro berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Mieten für den Rest der Mietzeit und sonstiger Forderungen zu verlangen und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen anderer Art Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der Schneifel Event & Elektro zustehenden Rechte den Vertrag fristlos zu kündigen. Diese Kündigung kann der Mieter durch Stellung einer akzeptablen und Angemessenen Sicherheit abwenden. Die vorgenannten Rechte stehen Schneifel Event & Elektro auch dann zu, wenn über das Unternehmen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. beantragt ist  oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Unternehmen des Mieters aufgelöst oder liquidiert wird oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 500 Euro gegen Teile des Vermögens des Mieters eingeleitet sind.

Kommt der Mieter mit der Zahlung von Mieten in Verzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte auf Schadenersatz, Verzugszinsen in Höhe von 20% der Gesamtmietsumme geschuldet, es sei denn der Mieter erbringt den Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

 

IX. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für ALLE von ihm oder von Dritten, denen er die Mietsache mit Zustimmung von Schneifel Event & Elektro überlassen hat, verursachten und von ihm zu vertretenden entstandenen Schäden an der Mietsache, insbesondere solche durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit entstehen. Die Schadenersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den Mietausfall einer etwa wegen des Schadens unmöglich gewordenen Weitervermietung an ihn oder Dritte. Für Verluste und Schäden an der Mietsache durch Diebstahl, Brand oder Wasser haftet der Mieter auf leichter Fahrlässigkeit. Für ALLE Schäden die durch die Nutzung im Betrieb mit Stromerzeugern entstanden sind. Ausschließlich der Mieter selbst haftet während der Gesamten Mietdauer für das gemietete Material mit dem Neuwert, ungeachtet der Tatsache, ob ihn selbst im Schadensfall eine Schuld trifft oder nicht.

 

X. Haftung des Vermieters

Der Vermieter kann, liegt ein triftiger Grund vor, jederzeit ohne gerichtlichen Beschluss, die Übereinkunft beenden, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht selbst zu verschulden hat, nicht oder nur verspätet liefern, kann der Mieter keinerlei Schadenersatz geltend machen.

 

XI. Eigentumsvorbehalt / Zahlung

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt betrifft auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung haben. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit an einen Dritten übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für unsere Rechtsbewahrung erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und den weiteren unter "Zahlungsbedingungen" genannten Fällen sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Die Erfüllungspflicht des Käufers bleibt weiterhin bestehen. Der Käufer ist zur Rückgabe der Waren verpflichtet. Er gibt dem Verkäufer jeden Standortwechsel der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bekannt. Weiterhin gestattet er dem Verkäufer seine eigenen oder die von ihm angemieteten Räumlichkeiten zu betreten, um dem Verkäufer die Sicherstellung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu gestatten. Die Sicherstellung ist insbesondere bei Zahlungsverzug gestattet. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur per Vorauskasse. Selbstabholer zahlen direkt bei Abholung in Bar oder per Vorkasse anhand einer durch uns erstellten Proformarechnung. Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag in Bar vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Bei Stammkunden kann ein Verkauf oder Vermietung auf Rechnung erfolgen.

 

XII. Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Als Gerichtsstand wird "D-54595 Prüm" vereinbart mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind auch am Orte des Sitzes oder einer Niederlassung des Vertragspartners zu klagen.

Wir sind berechtigt, unsere AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden mit Zugang bei dem Kunden wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, von bereits erteilten bzw. bestätigten Aufträgen zurückzutreten.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sondervereinbarungen bedürfen prinzipiell der Schriftform und sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch Schneifel Event & Elektro gültig. 
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